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   AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16   

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https://dejure.org/2017,42193
AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16 (https://dejure.org/2017,42193)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2017 - 12 C 92/16 (https://dejure.org/2017,42193)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2017 - 12 C 92/16 (https://dejure.org/2017,42193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 126 BGB, § 127 Abs 2 S 1 BGB
    Vertraglich vereinbarte Schriftform: Kündigung per nicht unterschriebenem Telefax

  • kanzlei-kotz.de

    Kündigung bei Schriftformerfordernis - unterschriebenes Telefax reicht nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
    So hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung schon zu § 127 BGB a.F. entschieden, dass die gewillkürte Schriftform trotz Fehlens einer Unterschrift gewahrt ist, wenn gleichwohl die mit der Formvereinbarung bezweckte Klarheit erreicht wird (BGH NJW-RR 1996, S. 641).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
    Dieses Erfordernis soll auch sicherstellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt (Beschl. des GmS-OGB, BGHZ 75, 340).
  • LG Lüneburg, 10.11.1977 - 6 S 420/77
    Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
    Benennt der Versicherungsnehmer in seinem Kündigungsschreiben ein zu frühes Kündigungsdatum, ist diese Erklärung gem. § 133 BGB dahingehend auszulegen, dass eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses jedenfalls zum nächstmöglichen zulässigen Termin erfolgen soll (Langheid/Wandt/Fausten, VVG, 2.Aufl., § 11 Rn. 146; vgl. auch LG Lüneburg VersR 1978, 658; AG Bamberg VersR 1987, 678).
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