Rechtsprechung
AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 126 BGB, § 127 Abs 2 S 1 BGB
Vertraglich vereinbarte Schriftform: Kündigung per nicht unterschriebenem Telefax - kanzlei-kotz.de
Kündigung bei Schriftformerfordernis - unterschriebenes Telefax reicht nicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform
Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
So hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung schon zu § 127 BGB a.F. entschieden, dass die gewillkürte Schriftform trotz Fehlens einer Unterschrift gewahrt ist, wenn gleichwohl die mit der Formvereinbarung bezweckte Klarheit erreicht wird (BGH NJW-RR 1996, S. 641). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
Dieses Erfordernis soll auch sicherstellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt (Beschl. des GmS-OGB, BGHZ 75, 340). - LG Lüneburg, 10.11.1977 - 6 S 420/77
Auszug aus AG Hamburg, 22.09.2017 - 12 C 92/16
Benennt der Versicherungsnehmer in seinem Kündigungsschreiben ein zu frühes Kündigungsdatum, ist diese Erklärung gem. § 133 BGB dahingehend auszulegen, dass eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses jedenfalls zum nächstmöglichen zulässigen Termin erfolgen soll (…Langheid/Wandt/Fausten, VVG, 2.Aufl., § 11 Rn. 146; vgl. auch LG Lüneburg VersR 1978, 658; AG Bamberg VersR 1987, 678).